23.08.2017

Hinterlegen vs. Veröffentlichen – Finanzberichte beim Bundesanzeiger

6 Punkte, die Sie bei der Formatierung Ihres Jahresabschlussberichts beachten sollten

EVS Translations - Finanzberichte im Bundesanzeiger
EVS Translations – Finanzberichte im Bundesanzeiger

Als zentraler Datenpool für amtliche Verkündungen und rechtlich relevante Unternehmensnachrichten macht der  Bundesanzeiger – herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – wirtschaftsrechtliche Informationen transparent: Neben Bekanntmachungen des Bundes, können u.a. Finanzberichte, Geschäftsbericht und Kapitalmarktinformationen zu Investmentvermögen, Aktienkursen oder Wertpapieren abgerufen werden.

Seit 2012 können sogenannte Kleinstunternehmen ihren Jahresabschluss beim Bundesanzeiger hinterlegen lassen, anstatt ihn veröffentlichen zu müssen – was Kosten einspart. Als Kleinstunternehmen gelten nach dem Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2012/6/EU Betriebe, die an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen zwei der folgenden drei Werte nicht überschreiten:

  • Bilanzsumme in Höhe von 350.000 Euro
  • Umsatzerlöse in Höhe von 700.000 Euro
  • Durchschnittlich bis zu 10 Beschäftigte

Ausgenommen von dieser Regel sind u.a. Kreditinstitute, Versicherungen, Pensionsfonds und externe Kapitalverwaltungsgesellschaften – die Veröffentlichung des Jahresabschlusses ist für diese Modelle Pflicht.

Egal ob Ihr Unternehmen seinen Jahresabschlussbericht nun hinterlegen kann oder veröffentlichen muss – folgender  Tipp hilft Ihnen, die Kosten hierfür zu reduzieren:

Stellen Sie Ihren Bericht als XML-Datei zur Verfügung – die Vorbereitung ist zwar aufwendiger, spart im Vergleich zu Word, Excel und Co. jedoch bares Geld.

Wie macht man aus einer Word-Vorlage eine bundesanzeigerkonforme XML*-Datei?

  1. Tabellen dürfen maximal 7 Spalten haben.
  2. Grafiken dürfen nur 554 Pixel hoch und 599 Pixel breit sein.
  3. Zahlen in Tabellen müssen „rein“ sein – Sonderzeichen wie € oder $ sind nur in einer separaten Spalte möglich oder müssen im Tabellenkopf verschoben werden.
  4. Fettschrift ist für Überschriften reserviert.
  5. Es gibt keine Seitenzahlen.
  6. Verlinkungen sind ausgeschlossen.

* XML ist die Abkürzung für Extensible Markup Language und meint eine erweiterbare Auszeichnungssprache, die zur Erstellung von strukturierten Dokumenten vorwiegend im Internet verwendet wird. Ein XML-Tool zur Erstellung der Dateien steht hier kostenlos zum Download – bereitgestellt durch disserto management gmbh – bereit.

Als Full-Service-Übersetzungsbüro übernehmen wir auf Wunsch all diese Formatierungsarbeiten für Sie und bereiten die Übersetzung Ihres Jahresabschlussberichts gemäß den Vorgaben des Bundesanzeigers auf – auch im Original. Dank des Know-hows der Translation Technology- und DTP-Abteilung sparen Sie Zeit und Geld.

Gerne beraten wir Sie zu Ihren Übersetzungsprojekten im Bereich Finanzberichterstattung und unterstützen Sie bei Formatierungsarbeiten jeglicher Art. Rufen Sie uns an unter +49-69-82 97 99-99 oder schicken Sie uns eine E-Mail an salesde@evs-translations.com.