30.05.2017

Die neue Pflicht zum Nachhaltigkeitsbericht – Ist auch Ihr Unternehmen davon betroffen?

CSR-Report oder Nachhaltigkeitsbericht – EVS Translations
CSR-Report oder Nachhaltigkeitsbericht – EVS Translations

Am 09. März 2017 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung – mit über 3 Monaten Verzögerung – verabschiedet. Hintergrund ist das wachsende Interesse der verschiedenen Stakeholder an den ökologischen und sozialen Folgen, die ein Unternehmen mit seinen Geschäftsaktivitäten verursacht. Der Nachhaltigkeitsbericht ermöglicht, unternehmerische Maßnahmen zur nachhaltigen Gestaltung von Prozessen und Produktionsabläufen, nach außen zu kommunizieren. Die Anspruchsgruppen sind so vielfältig wie Ihre Interessen, darunter zum Beispiel Anteilseigner, Investoren, Geschäftskunden, private Verbraucher, Zulieferer, Regierungen, Behörden, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Wissenschaftler.

Worum geht es?

Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – basierend auf der EU-Richtlinie 2014/95/EU vom 22. Oktober 2014 – verpflichtet Unternehmen zur jährlichen Berichterstattung über seine Aktivitäten zu fünf Themengebieten:

  • Umweltbelange – z.B. Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Luftverschmutzung, Nutzung von (nicht) erneuerbaren Energien, Schutz der biologischen Vielfalt
  • Arbeitnehmerbelange – z.B. Geschlechtergleichstellung, Arbeitsbedingungen, Achtung der Rechte der Gewerkschaften, Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit
  • Sozialbelange – z.B. Einfluss von Unternehmen auf umliegende Kommunen
  • Achtung von Menschenrechten – z.B. hinsichtlich der Lieferkette
  • Korruption und Bestechung – z.B. Einhaltung von gesetzes- und richtlinienkonformen Verhaltensregeln, Stichwort Compliance

Wer ist betroffen?

Von der Berichtspflicht zur Corporate Social Responsibilty betroffen sind kapitalmarktorientierte Unternehmen, …

  • … die im Durchschnitt eines Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen und
  • … deren Bilanzsumme mehr als 20 Millionen Euro beträgt oder
  • … deren Umsatzerlöse sich auf mehr als 40 Millionen Euro belaufen

Achtung: Konzerntöchter müssen keinen eigenen CSR-Bericht abgeben, vorausgesetzt die Konzernmutter veröffentlicht einen Nachhaltigkeitsbericht, der den EU-Vorschriften entspricht.

Wann ist der Nachhaltigkeitsbericht einzureichen?

Die Berichtspflicht zum CSR-Report gilt rückwirkend für alle Geschäftsjahre mit Beginn nach dem 31. Dezember 2016. Die Veröffentlichungsfrist beträgt 4 Monate nach Bilanzstichtag, sofern der Nachhaltigkeitsbericht nicht in den Geschäftsbericht integriert ist.

Unternehmen können sich an verschiedenen nationalen, europäischen oder internationalen Rahmenwerken orientieren, wie zum Beispiel am Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK), an den OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen, an der ISO-Norm 26000, an den GRI-Leitlinien (Global Reporting Initiative Standards) oder dem UN Global Compact. Richten sich Unternehmen nicht danach, müssen sie dies begründen.

Viele Firmen stehen jetzt unter Zugzwang. Handelt es sich um ein internationales Unternehmen, muss der Nachhaltigkeitsbericht für das Jahr 2017 nicht nur erstmalig verpflichtend angefertigt, sondern auch vom Deutschen ins Englische oder in weitere Sprachen übersetzt werden. EVS Translations steht Ihnen als erfahrener Übersetzungsdienstleister für die Übersetzung Ihres Nachhaltigkeitsberichts zur Verfügung.

Fragen zu der Übersetzung für Ihren Nachhaltigkeitsbericht beantwortet Michael Schacht.

Unser Tipp: Bauen Sie Ihren CSR-Report in Ihren Geschäftsbericht ein! So sparen Sie Zeit und bares Geld für Druckkosten und Ihre Geschäftsberichtsübersetzung inklusive Nachhaltigkeitsbericht.

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen telefonisch unter 030/53213560 oder über das Kontaktformular zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem individuellen Übersetzungsprojekt zum Thema Nachhaltigkeit!