11.04.2017

Scheidung

Scheidung - Wort des Tages - EVS Translations
Scheidung – Wort des Tages – EVS Translations

Anders als eine Hochzeit gilt eine Scheidung selten als Anlass zum Feiern. In der Regel ist sie eher mit negativen Gefühlen verbunden – Wut, Trauer, Angst oder bestenfalls mit einem Gefühl der Erleichterung, ein Kapitel beenden und einen neues aufschlagen zu können. Andererseits hat ein bisschen Feiern noch niemandem geschadet. Möglicherweise haben sich die Inhaber einer Event-Agentur genau das gedacht, als sie die Scheidungsparty erfunden haben. Mittlerweile erobert der Trend aus den USA die ganze Welt. Dabei geht es in erster Linie darum, Menschen in einer schwierigen Lebensphase bei der Beendigung eines Lebensabschnitts zu helfen.

Blicken wir zurück in die Geschichte: Sowohl im antiken Griechenland als auch im alten Rom waren Scheidungen möglich. Dies änderte sich erst im Mittelalter, als die Kirche im 9. Jahrhundert die Ehe zu einem von Gott eingesetzten Sakrament erklärte, das der Mensch nicht trennen darf. Bis ins 10. Jahrhundert war die Scheidung grundsätzlich verboten, doch es gab andere Formen einer „rechtmäßigen Trennung“ nach den Vorgaben der Kirche, denn in dieser Zeit waren Zivilgerichte noch nicht für Eheschließungen und Trennungen zuständig.

Eine der ersten und politisch folgenreichsten Scheidungen in einem Königshaus war die Annullierung der Ehe von Ludwig VII. von Frankreich mit Eleonore von Aquitanien im Jahr 1152. Ebenfalls in die Geschichtsbücher eingegangen ist die Scheidung von Ludwig XII., der sich unmittelbar nach seiner Thronbesteigung um eine Annullierung seiner Ehe mit Jeanne de France bemühte und hierfür eine päpstliche Bulle erbat.

In Deutschland besteht das Institut der Scheidung seit 1875. Bis zum Inkrafttreten einer Reform 1976 galt im Scheidungsverfahren das Schuldprinzip, wonach die grundsätzlich lebenslang angelegte Ehe nur ausnahmsweise und bei schuldhaftem Verhalten eines Ehegatten geschieden werden durfte. 1976 wurde dieses Schuldprinzip durch das sogenannte Zerrüttungsprinzip ersetzt. Der Gesetzestext (BGB) spricht vom Scheitern der Ehe. (Quelle: Wikipedia)